Wegen des hohen Metallanteils in Kabeln und Leitungen ist Sonepar berechtigt, die Metallkosten für Kabel und Leitungen gesondert in Rechnung zu stellen („Metallzuschlag“). Die bei der Berechnung des Metallzuschlags verwendete Metallzahl ist eine rein kalkulatorische Berechnungsgröße und gibt damit nicht die Menge oder das Gewicht des tatsächlich im Kabel oder in Leitungen enthaltenen Metalls an. Alle weiteren Einzelheiten zur Preisbildung für Kabel und Leitungen können unter Metallgeschäfte nachgelesen werden.